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Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Sachliche Prüfung von Rissbildung, Feuchtigkeit und handwerklichen Fehlern, verbunden mit einer schlüssigen Ursachenermittlung und verständlichen Hinweisen zum nächsten Schritt.

Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
Sachverständigenbüro Guido Naujok, Parchim
Mit der DEKRA-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Versicherungsschäden im Bauwesen steht Guido Naujok Eigentümern, Erwerbern, Vermietern sowie Versicherern zur Seite, wenn Baumängel in Parchim und im Kreis Ludwigslust-Parchim aufzuspüren und fachlich einzuordnen sind. Das Ergebnis ist ein klar formulierter, Schritt für Schritt belegter Bericht, mit dem Sie Ihre Forderungen gegenüber Baufirmen, Projektträgern, Versicherern und bei Gericht untermauern können.
Von einem Baumangel spricht man, sobald eine ausgeführte Bauleistung das unterschreitet, was vertraglich zugesichert wurde. Welcher Zustand geschuldet ist, ergibt sich aus dem Bauvertrag, den anerkannten Regeln der Technik und den passenden DIN-Normen. Manche dieser Abweichungen springen sofort ins Auge, etwa Risse im Außenputz; andere bleiben verdeckt, beispielsweise eine fehlerhafte Abdichtung unter dem Estrich.
In der Kreisstadt Parchim kommen besondere Gegebenheiten hinzu. Das eiszeitlich geformte Binnenklima Mecklenburgs, die dicht unter der Oberfläche stehenden Grundwasserstände an der Elde und in der Lewitz sowie die ortsüblichen Bauweisen - Backstein- und Fachwerkbauten in der Altstadt, gründerzeitliche Vorstädte und DDR-Plattenbauten in den Rand- und Neubaugebieten - wirken sich deutlich darauf aus, welche Mängel wie oft vorkommen. Welches Schadensbild überwiegt, hängt in Parchim stark von Bauweise und Baujahr ab.
Jeder Bericht wird so aufgebaut, dass er bei Streitigkeiten mit ausführenden Firmen, mit Versicherern und im gerichtlichen Verfahren Bestand hat. Eine Garantie auf den Ausgang sprechen wir nicht aus, und die Beratung durch einen Anwalt leisten wir ebenso wenig.

Wer eine unparteiische Begutachtung in Parchim einholt, erhält eine klare Grenzlinie: Sie zeigt, was tatsächlich als Baumangel gilt und was lediglich hinnehmbare Gebrauchsspur, altersbedingter Verschleiß oder noch zulässige Toleranz ist.

Für Bauherren und Käufer sorgt ein neutrales Gutachten für Gewissheit, noch bevor die Bauabnahme ansteht oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Eine begleitende Prüfung beim Hauskauf macht verdeckte Mängel sichtbar. Sie bewahrt zugleich vor bösen Überraschungen nach dem Vertragsabschluss. Fachleute bewerten den bautechnischen Zustand eines Gebäudes. So lässt sich eine Begutachtung vor dem Kauf nutzen, um spätere Folgekosten und Fehlgriffe zu vermeiden.

Für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltung liefert ein Gutachten eine tragfähige Basis, um Beschlüsse zu fassen, Kosten gerecht aufzuteilen und anstehende Instandsetzungen zu planen. Die strukturierte Aufbereitung erleichtert es, Forderungen gegenüber Handwerkern und ausführenden Firmen sachlich vorzubringen.

So gehen wir gemeinsam vor, Schritt für Schritt:
Bei Baumängeln lassen sich die technische Bewertung und der rechtliche Rahmen nicht voneinander trennen.
Ein Baumangel liegt dann vor, wenn der tatsächliche Zustand einer Bauleistung vom vereinbarten Zustand abweicht. Für die Gewährleistung sieht das Gesetz nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Dauer von fünf Jahren ab der Abnahme vor. Solange diese Frist läuft, können private Auftraggeber Mängel gegenüber der ausführenden Firma oder dem Projektträger einfordern. Eine vertragliche Kürzung auf zwei Jahre hat in den meisten Fällen keinen Bestand.
Ist die VOB/B wirksam Teil des Bauvertrags geworden, verkürzt sich die Verjährung mitunter auf vier Jahre. Das setzt eine ausdrückliche Abrede voraus. In einzelnen Punkten gehen die Pflichten der Parteien dabei andere Wege als beim BGB. Nach dem BGB lassen sich manche Mängel bereits vor der Abnahme durchsetzen.
Mit der Bauabnahme ist der rechtlich entscheidende Punkt erreicht. Ab hier dreht sich die Beweislast: Kommt es zum Streit, muss der Auftraggeber belegen, dass ein Mangel besteht. Ein Gutachter dokumentiert Mängel idealerweise schon während der Abnahme. Wiegen die Mängel schwer, empfiehlt sich das Einbeziehen eines neutralen Baugutachters. Über das Zurückbehaltungsrecht darf ein Teil des Werklohns bis zur Behebung einbehalten werden. Bessert die ausführende Firma nicht nach, eröffnet die Selbstvornahme den Weg, ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung zu betrauen.
Für den Gerichtsstand kommen unter anderem das Amtsgericht Ludwigslust mit seiner Zweigstelle Parchim sowie das Landgericht Schwerin in Betracht. Dieser Hinweis dient nur der Orientierung und tritt nicht an die Stelle einer Rechtsberatung.
Im Folgenden führen wir Ihnen vor Augen, wie der Weg von der ersten Kontaktaufnahme bis zum abgeschlossenen Bericht verläuft.
In einem unverbindlichen ersten Austausch beschreiben Sie, worum es beim Mangel geht, wo das Objekt liegt (etwa Altstadt, Weststadt, ein Ortsteil wie Slate oder das Umland) und welche Korrespondenz bereits vorliegt. Hilfreich sind dabei der Bauvertrag, Leistungsbeschreibungen, Pläne und Fotos sowie der bisherige Schriftwechsel mit der ausführenden Firma oder dem Versicherer. Bereits hier schätzen wir grob ab, ob eher ein Baumangel, ein Bauschaden oder ein Problem bei der Nutzung dahintersteckt.
Vor Ort in Parchim und im Kreis Ludwigslust-Parchim sehen wir uns die betroffenen Bauteile ganz gezielt an. Üblich sind dabei das Erfassen der Feuchte sowie Temperatur- und Oberflächenmessungen, mit denen sich Wärmebrücken aufspüren lassen. Wird der Bau schon während der Ausführung begleitet, treten verdeckte Mängel früher zutage. Wir legen eine durchgehende Fotodokumentation an und sehen uns stichprobenartig benachbarte Bauteile an, damit verborgene Zusammenhänge erkennbar werden.
Die Auswertung richtet sich systematisch nach dem Vertragsinhalt und den einschlägigen Normen, allen voran DIN 18202, DIN 18533 und DIN 4108. Im Bericht trennen wir Ursache, Folge und Dringlichkeit eines Mangels und stellen sie verständlich dar. Das Gutachten mündet in klare Empfehlungen: Mängelrüge, Fristsetzung, Maßnahmen zur Sicherung und denkbare Sanierungswege. Den voraussichtlichen Aufwand einer Instandsetzung ordnen wir dabei realistisch ein.
Der Mängelbericht bildet die Basis, wenn Sie mit der ausführenden Firma, dem Versicherer, Ihrem Anwalt oder vor Gericht verhandeln. Festgestellte Baumängel gehören schriftlich dokumentiert und dem Vertragspartner angezeigt. Ihre Ansprüche machen Sie gegenüber dem Projektträger ebenfalls schriftlich geltend. Damit der Zugang belegbar ist, sollte eine Mängelrüge nachweisbar verschickt werden, zum Beispiel per Einschreiben.
Am häufigsten begegnen uns hier Nässe, Rissbildung, undichte Bauteilanschlüsse sowie Defizite beim Schallschutz. Wie stark sie auftreten, richtet sich nach Standort, Bauart und Alter des Gebäudes.
Risse in Mauerwerk und Putz treten an den Backsteinfassaden der Altstadt und an Fachwerkbauten besonders oft als Schaden zutage. Fassadenrisse sind ein weit verbreitetes Schadensbild. Setzungsrisse rühren mitunter von wechselnden Verhältnissen im Baugrund her. Selbst schmale Risse können auf tieferliegende, strukturelle Ursachen verweisen. Heikel wird es, sobald Risse tragende Bauteile durchziehen, breiter als rund einen Millimeter ausfallen oder mit der Zeit weiter aufgehen. In Fassaden führen temperaturbedingte Spannungen zusätzlich zu Rissen.
Feuchteschäden und Schimmelbildung zeigen sich vorrangig in Kellern mit hohem Grundwasserstand an der Elde und in den Neubaugebieten des Umlands. Auslöser für Feuchte sind häufig schadhafte Abdichtungen, Wärmebrücken oder eindringendes Wasser. Dringt Wasser in den Keller, stecken oft defekte Drainagen, fehlende Horizontalsperren oder mangelhafte Außenabdichtungen dahinter. Schimmel entsteht bei hoher Luftfeuchte und schwachem Wärmeschutz, sobald Wandflächen über Wärmebrücken auskühlen und die Raumluft dort kondensiert.
Wärmebrücken an Plattenbauten in der Weststadt und Oststadt kehren immer wieder als Problem zurück. Gerade an Fugen, Fensterlaibungen, Rollladenkästen und vorspringenden Balkonplatten zeichnen sie sich nach einer energetischen Sanierung deutlich ab, weil die restlichen Wandflächen dann besser gedämmt sind. Der Wechsel von Frost und Tauwetter belastet diese Fassadendetails zusätzlich und spitzt die Schwachstellen zu.
Undichte Fenster, mangelhafte Anschlüsse von Dach und Fassade sowie Mängel an Balkonen machen sich besonders in wind- und schlagregenreichen Lagen an der Elde bemerkbar. Beschädigungen am Dach entstehen oftmals durch brüchig gewordene Dachbahnen oder nachlässig hergestellte Anschlüsse. Undichte Fugen lassen Nässe und Zugluft hindurch.
Im Neubau entstehen Mängel oft durch Zeitdruck und eine unzureichend aufeinander abgestimmte Arbeit der einzelnen Gewerke auf der Baustelle.
Im Umland, etwa im Raum Lübz, Plau am See und Crivitz, finden sich wiederholt unsaubere Abdichtungen an Bodenplatten und Kelleraußenwänden. Die Abdichtung erdberührter Bauteile ist in DIN 18533 geregelt. Mit Feuchtemessungen überprüfen wir diese Abdichtung nach DIN 18533. Bleibt die Norm bei Planung oder Ausführung unbeachtet, sickert Feuchtigkeit nicht selten über Jahre unbemerkt ein.
Die hinnehmbaren Abweichungen bei Maßen und Ebenheit schreibt DIN 18202 vor. An Estrichen, Innenputz und Fliesen der Einfamilienhäuser in den Neubaugebieten tauchen regelmäßig Abweichungen auf: unebene Böden, ungleiche Fugenbreiten, unregelmäßig verlegte Fliesen. Weil sich solche Abweichungen messen lassen, sind sie zweifelsfrei als Baumängel einzustufen.
Probleme bei der Luftdichtheit zeigen sich oft an der Dampfsperre und an Durchdringungen im Dach, etwa bei Lüftungsleitungen oder Antennenmontagen. Sind Dampfsperren falsch verarbeitet, sammelt sich Feuchte in der Konstruktion und richtet langfristig Schäden an.
Altbauten und DDR-Plattenbauten in der Kreisstadt Parchim bringen immer wieder dieselben Schwachstellen mit, die man planvoll untersuchen sollte.
Fehlende oder schadhafte Horizontalsperren zählen zu den häufigsten Gründen für feuchte Wände im Altbau. In den gründerzeitlichen Häusern sowie den Backstein- und Fachwerkbauten der Altstadt fehlen solche Sperren vielfach völlig oder sind mit der Zeit beschädigt worden. Aufsteigende Feuchtigkeit macht den Parchimer Altbauten häufig zu schaffen. In den durchfeuchteten Sockelbereichen zeigen sich Salzausblühungen, abplatzender Putz und dunkle Flecken.
Bei den Plattenbauten in der Weststadt und Oststadt schwächeln Wärme- und Schallschutz. Werden nachträglich Dämmungen angebracht, können daraus neue Schwierigkeiten erwachsen, falls die Anschlüsse an Fenstern, Balkonen und Plattenstößen nicht sauber ausgeführt sind.
Werden in einem Altbau die Fenster erneuert, treten Schimmelspuren häufig an den Laibungen sowie rund um die Rollladenkästen auf. Ursächlich sind mangelhafte Anschlussdetails: Dichten die neuen Fenster stärker ab als die alten, wandert die Taupunktebene, und ohne eine saubere Anpassung der Anschlüsse schlägt sich Feuchtigkeit an kühlen Stellen nieder.
Jede Gruppe von Auftraggebern stellt eigene Fragen und verfolgt ihre eigenen Anliegen.
Private Bauherren von Einfamilienhäusern in Parchim und Umgebung, die zur Bauabnahme oder bei der Schlüsselübergabe sichergehen möchten, dass ihr Vorhaben in Ordnung ist. Ein Baugutachter kann schon in der Planung mit ins Boot geholt werden. Eine Baubegleitung deckt die Kontrolle aller Bauphasen ab.
Wohnungskäufer in der Altstadt, in der Weststadt und in der Oststadt, die eine Wohnung im Plattenbau oder im sanierten Altbau vor dem Erwerb begutachten lassen wollen. Fachleute schätzen dabei den bautechnischen Zustand der Immobilie ein.
Vermieter und WEG-Verwalter, die Schimmel und Feuchte unparteiisch prüfen lassen wollen, um Fragen der Haftung und die Aufteilung der Kosten zu klären.
Versicherungen, die bei Leitungswasser- oder Sturmschäden eine klare Trennung zwischen einem gedeckten Schaden und einem schon vorhandenen Baumangel brauchen. Besonders bei feuchtebedingten Schadensbildern im Binnenland ist eine fachkundige Einordnung gefragt.
Als anerkannte Regeln der Technik gelten fachliche Grundsätze, die unter Experten als richtig anerkannt sind und sich im Alltag bewährt haben.
DIN 18202 legt fest, bis zu welchem Grad Abmessungen und Ebenheiten im Hochbau abweichen dürfen. Praktisch betrifft das etwa die Ebenheit von Estrichen, die Glätte des Putzes und Höhenunterschiede im Boden. Was über diese Toleranzen hinausgeht, zählt als Mangel und wird bei der Begutachtung messtechnisch erfasst und festgehalten.
DIN 18533 regelt, wie erdberührte Bauteile gegen Wasser zu schützen sind. Auf feuchtem Grund und entlang der Elde kommt es auf die saubere Umsetzung dieser Norm ganz besonders an. Unterschieden wird zwischen dem Schutz gegen Bodenfeuchte, gegen nicht drückendes und gegen drückendes Wasser. Festgelegt sind zudem Mindestanschlusshöhen an Fenstern und Türen von wenigstens 15 Zentimetern über der wasserführenden Schicht.
DIN 4108 steckt die Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz ab, vor allem bei Außenbauteilen, Fenstern und Dachaufbauten. Wärmebrücken müssen so gelöst sein, dass die Oberfläche nicht so weit abkühlt, dass sich Tauwasser bildet.
Normen werden nicht von selbst Teil des Vertrags. Sie dienen aber als Auslegungshilfe und als fachlicher Maßstab, solange der Bauvertrag nichts Abweichendes festlegt.
Viele Bauherren tasten sich zuerst allein voran und halten Mängel mit eigenen Fotos und Notizen fest. Erst wenn die ausführende Firma nicht reagiert oder der Streit eskaliert, kommt ein Sachverständiger ins Spiel. Die nachstehende Tabelle stellt beide Wege nüchtern nebeneinander.
| Gesichtspunkt | Dokumentation in Eigenregie | Gutachten vom Bausachverständigen |
|---|---|---|
| Genauigkeit beim Erfassen der Schäden | Hängt vom eigenen Wissen ab, oft mit Lücken | Planvoll, mit Messtechnik und Fotodokumentation |
| Aussagekraft vor Gericht | Eingeschränkt, weil fachlich nicht belegt | Stark, weil nachvollziehbar dokumentiert, normgestützt und unparteiisch |
| Verknüpfung mit Normen und Vertrag | In der Regel nicht vorhanden | Zuordnung zu DIN 18202, DIN 18533, DIN 4108 und Bauvertrag |
| Zeitbedarf aufseiten des Bauherrn | Groß, weil eigene Recherche nötig ist | Kleiner, weil der Sachverständige Ablauf und Daten sortiert |
| Wert im Umgang mit Firma oder Versicherung | Für eine Fristsetzung häufig zu dünn | Basis für Mängelrüge, Fristsetzung und Verhandlung |
| Aufspüren verdeckter Mängel | Kaum möglich | Machbar über Feuchtemessung, Thermografie und Bauteilöffnung |
Diese Übersicht möchte Ihnen eine nüchterne Grundlage für Ihre Entscheidung geben, ganz ohne Druck.
Die Binnenlage und die Nähe zur Elde wirken sich unmittelbar auf Bauweise und Baumängel im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim aus.
Der eiszeitlich geprägte Baugrund aus Geschiebemergel im Wechsel mit Sanden und Kiesen führt auf inhomogenem Untergrund zu Setzungen. In der Elde-Niederung und in der Lewitz lagern zudem organische Weichschichten aus Torf, die besonders setzungsempfindlich sind. Ungleichmäßige Setzungen und Risse an Gründungen sind häufige Folgen.
Hohe, dicht unter der Oberfläche liegende Grundwasserstände und zeitweise durchnässte Grundstücke im Umland rufen die typischen Kellermängel hervor. Schäden durch Feuchte gehen dabei auf schadhafte Abdichtungen, Wärmebrücken oder eindringendes Wasser zurück. In den Bebauungsplänen der Kommune sind Bereiche mit Hochwassergefahr oder wasserführendem Grund entlang der Elde und in der Lewitz immer wieder ausgewiesen.
An ungeschützten Fassaden steigt durch Wind und Schlagregen die Gefahr, sobald Anschlüsse und Fugen nicht sauber ausgebildet sind. Gerade undichte Fenster und Balkonanschlüsse trifft es in solchen Lagen besonders oft.
Wer die örtlichen Gegebenheiten als Gutachter kennt, kann echte Ausführungsfehler von standortbedingten Erscheinungen trennen. Nicht jeder Schaden an einem Haus im feuchten Niederungsgebiet ist zwangsläufig ein Baumangel.
Guido Naujok ist als Bausachverständiger mit DEKRA-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Versicherungsschäden im Bauwesen tätig.
Seine Arbeit dreht sich vor allem um Baumängel, Bauschäden, die Sicherung von Beweisen sowie die Begleitung von Besichtigungen und Bauabnahmen in Parchim und im Kreis Ludwigslust-Parchim. Dazu zählt auch das Einordnen vielschichtiger Schadensbilder an Altbauten, Plattenbauten und Neubauten.
Durchgängig gilt der Grundsatz einer unparteiischen und nachvollziehbar dokumentierten Bewertung. Jeder Bericht ist so angelegt, dass er bei Auseinandersetzungen mit Projektträgern, Baufirmen, Versicherern und Gerichten als Grundlage dienen kann. Das Angebot wendet sich gleichermaßen an private Bauherren, Erwerber, Vermieter, Verwaltungen und Versicherer.
Achten Sie auf einen nachweisbaren Sachkundenachweis, etwa die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DEKRA Certification GmbH, auf ein schriftliches Angebot vor Arbeitsbeginn, auf Unabhängigkeit von Baufirmen und Sanierern sowie auf eine Dokumentation mit Fotos, Messwerten und Normbezug. Angebote ohne Ortstermin und Anbieter, die zugleich die Sanierung verkaufen, sollten Sie als Warnsignal werten.
Über den Ablauf hinaus klären wir an dieser Stelle Punkte zu Aufwand, Erreichbarkeit und zum Zusammenwirken bei Bauvorhaben.
Was eine Mängelbegutachtung in Anspruch nimmt, bemisst sich an der Größe des Objekts, am Umfang der Dokumentation und an der Zahl der Termine. Wir verzichten auf Pauschalen und halten den voraussichtlichen Aufwand vorab in einem schriftlichen Angebot fest, damit Sie die maßgeblichen Faktoren nachvollziehen können.
Ob telefonisch, per Mail oder mit dem Kontaktformular weiter unten - Sie entscheiden, auf welchem Weg Sie uns kontaktieren. Mehr als Ihren Namen, eine Nummer für den Rückruf und die Adresse des Objekts brauchen wir nicht; ein Fax erübrigt sich. Ihre Angaben verwenden wir allein, um Ihre Anfrage zur Mängelbegutachtung zu bearbeiten, und mit dem Absenden willigen Sie darin ein. Einen Newsletter verschicken wir nicht.
Läuft ein Bauvorhaben bereits, stimmen wir uns auf Wunsch mit Ihren Architekten und den übrigen Beteiligten ab und informieren Sie laufend über festgestellte Mängel. Unser Urteil bleibt dabei frei von den Interessen der ausführenden Firmen.
Wir zeigen Wege und normgerechte Lösungsvorschläge auf, um Baumängel zu beheben, übernehmen die Arbeiten aber nicht selbst. Auf diese Weise bleibt unsere Einschätzung frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen.
Wo wir tätig sind, sehen Sie weiter unten auf dieser Seite in der Google-Maps-Karte. Die Rückmeldungen unserer Auftraggeber bei Google geben anderen Bauherren eine Orientierung; nach jedem Auftrag bitten wir um eine aufrichtige Bewertung, ganz ohne Vorgaben.
Ob Backsteinaltbau in der Altstadt, Plattenbauwohnung in der Weststadt oder Einfamilienhaus in einem Ortsteil wie Slate oder Dargelütz - wir nehmen Baumängel in sämtlichen Stadtteilen von Parchim unter die Lupe. Sagen Sie uns, wo Ihr Objekt steht, und wir richten den Vor-Ort-Termin danach aus.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Ein Baumangel ist gegeben, sobald der tatsächliche Zustand vom vertraglich vereinbarten oder von den anerkannten Regeln der Technik abweicht. Entscheidend sind der Zeitpunkt, zu dem er auftritt, der Inhalt des Bauvertrags und der Abgleich mit vergleichbaren Bauteilen am selben Gebäude.
Nach dem BGB währt die gesetzliche Gewährleistung fünf Jahre ab der Abnahme. Liegt ein Vertrag nach VOB/B vor, kann sie sich auf vier Jahre verkürzen; ist diese Zeit verstrichen, trägt der Bauherr die Beweislast in vollem Umfang.
Gut gewählt ist der Moment vor der Bauabnahme, bei auffälligen Feuchte- oder Rissschäden und bevor die Gewährleistungsfrist endet. Wer früh einen Fachmann einbindet, sichert Beweise und verbessert die Chance auf eine rasche Klärung.
Ja, ein geordnetes Gutachten mit Normbezug und durchgehender Dokumentation gilt als taugliche Grundlage für Streitigkeiten vor Gericht und mit Versicherern. Ein garantierter Erfolg ist damit nicht verbunden, und eine anwaltliche Rechtsberatung ersetzt es nicht.
Mit technischen Prüfungen und Messungen, etwa der Feuchte und der Oberflächentemperatur, lassen sich bauliche Ursachen wie Wärmebrücken von reinen Fehlern beim Lüften abgrenzen. Gerade diese Abgrenzung entscheidet darüber, wer von Eigentümer, Mieter und ausführender Firma die Verantwortung trägt.
Ja, das begleitende Überprüfen von Nachbesserungsarbeiten gehört zu unserem Angebot. Eine solche Nachkontrolle sichert die Qualität gegenüber der ausführenden Firma und gegenüber dem Versicherer.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen erstellen wir Gutachten, die auf Beschlussvorlagen und die Aufteilung der Kosten zugeschnitten sind. Entscheidend ist eine klare, auch für Laien verständliche Aufbereitung, die als Grundlage für Eigentümerversammlungen und Entscheidungen der Verwaltung taugt.
Der Aufwand richtet sich nach der Größe des Objekts, dem Umfang der Dokumentation und der Zahl der Termine, daher geben wir keine Pauschale an. Vorab bekommen Sie ein schriftliches, unverbindliches Angebot, in dem nichts verborgen bleibt.
Je nach Anliegen greifen wir zur Feuchtemessung, zur Infrarot-Thermografie nach DIN EN 13187, zur Blower-Door-Messung nach DIN EN ISO 9972 sowie zu Richtlatte und Prüfkeil nach DIN 18202. Welche davon sinnvoll sind, stimmen wir vor dem Vor-Ort-Termin gemeinsam mit Ihnen ab.
Beauftragen darf jeder mit einem berechtigten Interesse, also Mieter, Vermieter oder Eigentümer gleichermaßen. Vorab halten wir fest, wer Auftraggeber ist und wer die Ergebnisse bekommt, damit die Dokumentation im Streitfall belastbar bleibt.
Wie es weitergeht: Baumängel in Parchim fachlich prüfen lassen
Baumängel in Parchim jetzt fachkundig abklären
Sachverständigenbüro Guido Naujok in Parchim
Eine nüchterne, unparteiische Abklärung von Baumängeln erspart Zeit, Ärger und spätere Folgekosten. Wird ein Mangel frühzeitig fachkundig dokumentiert, verbessert das Ihre Aussichten während der laufenden Gewährleistung.
Verabreden Sie ein unverbindliches erstes Gespräch, in dem Sie Ihren Fall in Parchim oder im Kreis Ludwigslust-Parchim schildern. Melden Sie sich dazu telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Neben der Untersuchung von Baumängeln kümmern wir uns ebenso um das Einschätzen von Bauschäden, das Sichern von Beweisen vor geplanten Umbauten sowie die unparteiische Unterstützung während der Abnahme.
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