
Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
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Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Neutrale Begutachtung Ihres Neubaus oder Umbaus noch vor dem Abnahmetermin: Schwachstellen aufspüren, lückenlos festhalten und Ihre Position gegenüber dem ausführenden Betrieb absichern.

Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
Sachverständigenbüro Guido Naujok, Parchim
Begleiten wir Ihre Bauabnahme in Parchim, prüft ein unabhängiger Bausachverständiger Ihr Bauvorhaben direkt vor Ort, hält jeden Mangel fest und erstellt ein rechtssicheres Abnahmeprotokoll. Wer in Parchim selbst oder anderswo im Landkreis Ludwigslust-Parchim neu baut oder saniert und als Bauherr, Käufer, Eigentümer oder Verwalter Gewissheit über den wirklichen Zustand der Bausubstanz sucht, ist bei uns an der richtigen Adresse.
Bei der Abnahme nach § 640 BGB und § 12 VOB/B begleiten wir Sie zuverlässig. Ist die Abnahme vollzogen, beginnt die Gewährleistungsfrist und die Nachweispflicht wechselt. Fortan liegt es an Ihnen als Bauherr, einen Mangel nachzuweisen, nicht mehr am ausführenden Betrieb. Eine mangelhaft vorbereitete Abnahme kann teuer zu stehen kommen, von nicht mehr durchsetzbaren Gewährleistungsansprüchen bis hin zu erheblichen Folgekosten für Reparatur und Sanierung.
Guido Naujok ist von der DEKRA nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen zertifiziert und richtet sich nach geprüften, sachlichen Maßstäben. Jede Feststellung ist unparteiisch, nachvollziehbar dokumentiert und tragfähig, womit Sie Ihre Ansprüche gegenüber Baufirmen und Versicherern stützen können.

Sobald die Abnahme vollzogen ist, tritt Ihr Bauvertrag in einen anderen Abschnitt ein. Ab diesem Moment ordnen sich die Ansprüche und Verpflichtungen zwischen Auftraggeber und ausführendem Betrieb vollkommen neu.

Ohne sachkundige Unterstützung entgehen dem Auftraggeber viele Schwachstellen. Was nicht ausdrücklich ins Protokoll aufgenommen wird, lässt sich im Nachhinein kaum noch einfordern. Mit dem Abnahmetermin wechselt die Nachweispflicht die Seite: Vorher hat der Betrieb die Mängelfreiheit darzulegen, anschließend liegt diese Pflicht beim Bauherrn. Gerade deshalb entscheidet ein gewissenhaft erstelltes Protokoll über den Ausgang späterer Streitigkeiten.

Hinzu kommen in Parchim und der Umgebung die örtlichen Rahmenbedingungen. Durch die Binnenlage an der Elde und in der Lewitz-Niederung stehen hier verbreitet hohe Grundwasserstände an, dazu drohen nach Starkregen Binnenhochwasser und Staunässe. Feuchte Keller gehen meist auf eine mangelhafte Abdichtung zurück, vor allem in den tieferen Lagen längs der Elde und rund um den Wockersee. Mauerwerk und Dachstuhl der Backstein- und Fachwerkhäuser in der Altstadt verlangen besondere Sorgfalt, und auch die Plattenbauten am Stadtrand bringen ihre typischen bauphysikalischen Schwachpunkte mit.

Unser Vorgehen bei der Abnahme ist auf ein eindeutiges Resultat ausgerichtet: jede Schwachstelle vollständig aufnehmen, sorgfältig belegen und ein Protokoll verfassen, das Ihnen im Ernstfall tatsächlich weiterhilft.
Von Bauträgern, Handwerksbetrieben, Fertighausanbietern und ausführenden Firmen sind wir vollständig losgelöst. Unser Fachwissen steht ausschließlich im Dienst des Auftraggebers. Allein diese Ungebundenheit erlaubt ein unvoreingenommenes Urteil über die Ausführungsqualität.
Guido Naujok trägt die Zertifizierung der DEKRA als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen nach DIN EN ISO/IEC 17024. Dahinter stehen nachgewiesene Fachkunde, eine festgehaltene Arbeitsweise und fortlaufende Fortbildung, die alle drei Jahre bestätigt wird. Verlangt werden Sachlichkeit, eine nachvollziehbare Methodik sowie eine Dokumentation, die auch vor Gericht trägt.
Uns geht es um nachweisbare Resultate und nicht um ein vages Leistungsversprechen.
Wir warten nicht bis zum Abnahmetermin. Bei Bedarf übernehmen wir bereits im Vorfeld die baubegleitende Qualitätsprüfung, um Schwachstellen noch vor der eigentlichen Abnahme zu erkennen. Eine neutrale Begleitung während der Bauzeit beugt kostspieligen Folgeschäden vor und deckt alle Phasen ab, vom ersten Spatenstich bis zum Innenausbau.
Anders als ortsfremde Anbieter kennen wir Bauvorhaben in der Altstadt, in der Neustadt und in der Weststadt, in Ortsteilen wie Dargelütz oder Slate sowie im ländlichen Teil des Landkreises Ludwigslust-Parchim aus der Nähe. Mitbewerber beschränken sich vielfach auf eine bloße Abnahme ohne Sichtung der Unterlagen, ohne Rücksicht auf regionale Eigenheiten und mit knappen Protokollen, denen Normbezüge fehlen.
Unsere Protokolle verfassen wir so, dass sie bei Streit mit Versicherern und vor Gericht belastbar bleiben. Durch die Zertifizierung der DEKRA nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird unsere Arbeitsweise in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Der Ablauf ist klar gegliedert, damit Sie sich gezielt auf den Abnahmetermin vorbereiten können und nichts Wesentliches untergeht.
Bereits vor dem Termin am Objekt nehmen wir Ihren Bauvertrag, die Leistungsbeschreibung, die Pläne, mögliche Nachträge und den wichtigen Schriftwechsel durch. Idealerweise liegen zur Abnahme auch Baugenehmigung, Zeichnungen und Baubeschreibung komplett vor. Die vertraglich zugesagten Leistungen prüfen wir gegen die Vorgaben aus § 640 BGB und § 12 VOB/B und behalten die vereinbarten Fristen für die Gewährleistung im Auge.
Wann immer es möglich ist, raten wir zu einer Vorbegehung wenige Tage vor dem offiziellen Termin. Wir gehen die Gewerke dabei der Reihe nach durch: die Dacheindeckung und ihren Halt bei Windlast, die Abdichtung von Keller und Bodenplatte angesichts des in der Elde-Niederung hohen Grundwasserstands, den Zustand der Backstein- und Fachwerkfassaden mitsamt Putz und Fugen, die Dichtheit von Fenstern und Türen sowie denkbare Wärmebrücken an Anschlüssen, Balkonen und Terrassen.
Eine förmliche Abnahme muss schriftlich im Protokoll dokumentiert werden. Beim gemeinsamen Termin mit dem ausführenden Betrieb sind wir an Ihrer Seite, leiten die Begehung Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass jede Schwachstelle und jeder Vorbehalt unmissverständlich ins Protokoll gelangt. Ein formeller Abnahmetermin mit der Baufirma hilft, vertragliche Beanstandungen sauber zu klären. Zu jedem festgehaltenen Mangel notieren wir zugleich eine Frist für die Nachbesserung.
Ist die Abnahme erfolgt, übernehmen wir auf Wunsch die weitere Begleitung. Wir prüfen, ob Nachbesserungen sachgerecht erledigt wurden, und erweitern die Unterlagen entsprechend. Eine saubere Sicherung der Beweise macht es leichter, Forderungen gegenüber Bauträgern geltend zu machen. Versäumt ein Betrieb seine Fristen oder stellt er Mängel in Abrede, stellen wir die Dokumente für Ihren Rechtsanwalt oder ein Gerichtsverfahren zusammen.
Welche Schäden auftreten, richtet sich nach Standort, Konstruktion und Alter des Hauses. In Parchim formen das Binnenklima und die bauliche Historie das jeweilige Schadensbild.
An Neubauten am Rand der Stadt und im Umland, beispielsweise in Spornitz, Domsühl oder Ziegendorf, begegnen uns immer wieder dürftige Perimeterdämmungen, schlecht abgedichtete Bodenplatten und Wärmebrücken an den Rollladenkästen. Sind Fenster undicht, folgen rasch weitere Bauschäden. Auch Risse im Außenputz zählen zu den gängigen Beanstandungen. Wasserschäden haben ihren Ursprung oft in schadhaften Leitungen, zumal wenn die Haustechnik nicht gründlich kontrolliert wurde.
Sanierungen in der Backstein- und Fachwerk-Altstadt bringen andere Probleme hervor: fehlerhaft ausgebesserte Ziegelfassaden, fehlende Hinterlüftung, ungeeignet ersetzte historische Fenster und beschädigte Holzbalkendecken. Schimmel entsteht häufig durch mangelhafte Bauleistungen oder unzureichendes Lüften. Die sichtbaren Flecken sind dabei meist nur ein kleiner Teil des Problems.
In den Plattenbauten der Weststadt und der Randbezirke treten eigene Schwächen zutage: Wärmebrücken an den Balkonplatten, heikle Anschlussfugen, undichte Balkonabdichtungen und ein oft zu geringer Schallschutz, dazu energetische Feinheiten bei nachträglich aufgebrachter Dämmung. Bleiben solche Mängel zu lange unentdeckt, schlagen sie sich in hohen Sanierungskosten nieder.
Eine sachkundige Abnahme nimmt genau diese Stellen methodisch in den Blick und hält sie fest, noch ehe die Fristen der Gewährleistung zu laufen anfangen.
Am meisten bringt die fachkundige Abnahme dort, wo finanzielle und technische Risiken hoch sind.
Dazu zählen der Neubau von Einfamilienhäusern in den Baugebieten im Umkreis von Parchim, Stadthäuser in der Altstadt, Reihenhäuser in der Oststadt oder Modernisierungen in der Eldevorstadt. Vor allem neuere Wohnhäuser verlangen viel in puncto Abdichtung, Dämmung und Haustechnik, was eine unparteiische Kontrolle ratsam macht.
Ebenso sprechen überschaubare Arbeiten wie Badumbauten, Neueindeckungen des Dachs oder der Austausch von Fenstern in Mehrfamilienhäusern für eine Teil- oder Gewerkeabnahme. Wird der Rohbau abgenommen, lassen sich spätere teure Sanierungen vermeiden. Noch bevor der Innenausbau startet, begutachtet ein Sachverständiger die Ausführungsqualität des Rohbaus.
Manche Lagen erfordern erhöhte Wachsamkeit: Bei Bauträgerverträgen über neue Wohnungen, bei Engagements von Kapitalanlegern oder bei Projekten von Eigentümergemeinschaften zahlt sich eine unabhängige Begleitung besonders aus. Eine Baubegleitung bringt Schwachstellen rechtzeitig ans Licht und bewahrt vor Schäden, die sich erst nach dem Einzug zeigen.
Nicht jede Abnahme verläuft mit Protokoll und gemeinsamem Rundgang. Der Gesetzgeber erkennt ebenso stillschweigende Varianten an.
Die ausdrückliche Abnahme ist ein fest vereinbarter Termin mit allen Beteiligten, mit schriftlichem Protokoll sowie eindeutigen Listen zu Mängeln und Restarbeiten. Bei Einfamilienhäusern, großen Sanierungen und Bauträgerverträgen ist sie die empfohlene Variante. Der Ablauf hält sich an die gesetzlichen Vorgaben, die verbindliche Maßstäbe festlegen.
Durch schlüssiges Verhalten kann eine Abnahme auch stillschweigend, also konkludent, zustande kommen. Bereits das Beziehen des Hauses, dessen Gebrauch oder das Begleichen der Schlussrechnung lassen sich als Abnahme deuten. Die zivilrechtliche Abnahme regelt § 640 BGB, der auch die fiktive Abnahme festschreibt: Sie greift nach zwölf Werktagen ohne Rückmeldung, wenn der Betrieb den Bauherrn zur Abnahme auffordert und darauf keine Reaktion folgt. Ergänzend regelt § 12 VOB/B die fingierte Abnahme, falls die VOB/B vereinbart worden ist.
Vorsicht: Wer in Parchim ohne ausdrückliche Abnahme in die neue Wohnung oder das Reihenhaus einzieht, läuft Gefahr, dass die Gewährleistungsfrist schon läuft und die Nachweispflicht bereits gewechselt hat. Eine Beweissicherung, die den Zustand vor weiteren Arbeiten dokumentiert, gewinnt dann umso mehr an Bedeutung.
Je nachdem, wer die Abnahme durchführt, ergeben sich andere Zuständigkeiten und unterschiedliche rechtliche Folgen. In Parchim tun Bauherren gut daran, die zivilrechtliche und die öffentlich-rechtliche Abnahme strikt getrennt zu betrachten.
| Abnahme allein durch Bauherr und Betrieb | Abnahme mit Sachverständigem | Behördliche Abnahme | |
|---|---|---|---|
| Beteiligte Personen | Bauherr und ausführender Betrieb | Bauherr, Sachverständiger und ausführender Betrieb | Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim |
| Ziel der Prüfung | Vertragsgemäße Fertigstellung, grober Augenschein | Vertragliche wie technische Güte, vollständige Dokumentation | Wahrung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Baugenehmigung, Brandschutz, Standsicherheit) |
| Übliches Einsatzfeld | Kleinere Vorhaben mit engem Budget | Einfamilienhaus, umfangreichere Sanierung, Bauträgervertrag | Jedes genehmigungsbedürftige Vorhaben |
| Gefahr für den Bauherrn | Hoch: Schwachstellen übersehen, Protokoll lückenhaft, Durchsetzung mühsam | Niedrig: methodische Prüfung, belastbare Dokumentation, Normbezüge | Keine Kontrolle der vertraglichen Güte, nur öffentlich-rechtliche Einhaltung |
| Beispiel aus Parchim | Kleiner Anbau in der Weststadt | Neubau in der Oststadt, Sanierung in der Altstadt | Baufertigstellungsanzeige und Ortstermine der Bauaufsichtsbehörde |
Vor Ort gleicht die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim ab, ob der Bau mit der Genehmigung übereinstimmt. Verlangt werden dafür technische Nachweise zu Standsicherheit und Brandschutz. Zuständig für die öffentlich-rechtliche Abnahme ist eben diese untere Bauaufsichtsbehörde. Bei besonderen Vorhaben treten weitere Prüfungen hinzu, etwa zu Brandschutz und Wärmebedarf. Den Rahmen setzt dabei die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Diese behördliche Abnahme tritt jedoch zu keiner Zeit an die Stelle der zivilrechtlichen Beurteilung der Ausführungsqualität durch einen Bausachverständigen.
Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch als auch die VOB/B regeln die Abnahme unmissverständlich, und beide wirken direkt auf Ihre Ansprüche.
Nach § 640 BGB muss der Bauherr abnehmen, sobald das Werk vertragsgemäß fertiggestellt ist. Verweigern ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Damit Gewährleistungsansprüche bestehen bleiben, muss die Rüge eindeutig und nachvollziehbar formuliert sein.
§ 12 VOB/B hält gesonderte Regeln für Werkverträge bereit, die unter der VOB/B geschlossen wurden, etwa zur fiktiven Abnahme und zu den Fristen, die im Protokoll zu berücksichtigen sind. Die geplante Nutzung ist spätestens zwei Wochen zuvor anzukündigen. Zur Abnahme in Parchim zählt überdies eine Baufertigstellungsanzeige.
Ab der erfolgten Abnahme läuft die Frist für die Gewährleistung. Für Neubauten sieht das BGB fünf Jahre vor. Bei vereinbarter VOB/B sind es oft vier Jahre, sofern die Parteien nichts Abweichendes festlegen. Danach wechselt die Nachweispflicht: Zuvor hat der Betrieb die Mängelfreiheit seines Werks darzulegen, anschließend muss der Bauherr Mangel und Ursache belegen.
Vor dem Amtsgericht Ludwigslust mit seiner Zweigstelle Parchim sowie dem Landgericht Schwerin entscheidet oft die Präzision der Unterlagen. Die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern setzen bei Protokollen und Vorbehalten strenge Maßstäbe an. Wer hier nur unvollständig dokumentiert, setzt seine Ansprüche aufs Spiel.
Zum Abnahmetermin ist nicht stets alles vollendet oder frei von Beanstandungen. Das Gesetz stellt dafür eindeutige Werkzeuge bereit.
Mit dem Mängelvorbehalt lässt sich trotz bestehender Mängel abnehmen. Diese werden im Protokoll klar aufgeführt und mit Fristen zur Nachbesserung verbunden, womit sämtliche Ansprüche bestehen bleiben. Fehlt der Vorbehalt, drohen Ansprüche aus der Gewährleistung zu entfallen.
Umfasst ein Projekt viele Gewerke, sind gestufte Teilabnahmen ratsam, beispielsweise beim Rohbau, beim Dach oder bei der Haustechnik. Die Rohbauabnahme verhindert spätere kostspielige Sanierungen und bringt früh Klarheit zu einzelnen Gewerken. Jede Teilabnahme löst eigene Fristen aus, und für das abgenommene Gewerk wechselt die Nachweispflicht.
Das Zurückbehaltungsrecht gestattet dem Bauherrn, einen Teil der Zahlung bis zur Beseitigung der Mängel zurückzuhalten. Dafür müssen die Mängel im Protokoll eindeutig festgehalten sein.
Fälle aus der Praxis in Parchim: Bei einem Neubau fehlten noch die Außenanlagen, in einem Altbau der Altstadt traten nach Starkregen Feuchteflecken im Keller auf, und in einem Mehrfamilienhaus der Weststadt lief die Haustechnik zum Termin nicht einwandfrei. In jedem dieser Fälle gab ein sauber gesetzter Vorbehalt im Protokoll den Ausschlag für die spätere Durchsetzung.
Wie belastbar eine Abnahme ist, hängt maßgeblich von der Qualifikation und dem Fachgebiet des Sachverständigen ab.
Guido Naujok ist von der DEKRA als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Dieser Maßstab setzt nachgewiesene Fachkunde, festgelegte Abläufe und eine dokumentierte Arbeitsweise voraus, die laufend überprüft und alle drei Jahre bestätigt wird. Ein Bausachverständiger bringt verborgene Mängel schon vor dem Kauf ans Licht, und genau dieses Können fließt in jede Abnahme mit ein.
Diese Zertifizierung schlägt direkt auf die Abnahme durch. Bei Feuchte- und Wasserschäden, bei Sturm- und Unwetterschäden am Dach oder bei versicherungsrelevanten Schadensfällen richten wir uns nach den Anforderungen, die Versicherer und Gerichte an ein Gutachten stellen. Unsere Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie auch nach Jahren noch nachvollziehbar und als Beweis tauglich bleibt.
Für Ortstermine sind wir in der gesamten Kreisstadt Parchim sowie im Landkreis Ludwigslust-Parchim für Sie da.
Zahlreiche Auftraggeber koppeln die Abnahme an zusätzliche Leistungen, um ihr Risiko über die gesamte Bau- oder Kaufzeit hinweg zu verringern.
Schon vor dem Kaufentschluss steht Ihnen unsere Hauskaufberatung zur Seite und hilft, den nötigen Sanierungsumfang nüchtern abzuschätzen. Käufer sollten einen Bausachverständigen frühzeitig hinzuziehen, damit sich Bausubstanz und Haustechnik von Bestandshäusern in Parchim, Lübz, Plau am See und im Umland unparteiisch einordnen lassen. Daraus ergibt sich eine tragfähige Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die baubegleitende Qualitätsprüfung umfasst mehrere Begehungen während der Bauphase, angefangen beim Rohbau bis hinein in den Innenausbau. Dadurch bemerken wir Schwachstellen schon vor der Abnahme und beugen Streit beim eigentlichen Termin vor. Eine Begleitung in jeder Phase macht die Ausführungsqualität nachvollziehbar.
Zudem fertigen wir Gutachten zu Baumängeln und Versicherungsschäden an: Feuchteschäden, Risse, Probleme bei der Dämmung oder undichte Stellen. Weil die genannten Leistungen Hand in Hand gehen, senken sie Ihr Risiko über das gesamte Projekt hinweg.
Über den fachlichen Ablauf hinaus beschäftigen Bauherren oft handfeste Fragen: Womit ist beim Aufwand der Begleitung zu rechnen, welche Angaben benötigen wir, und auf welchem Weg erreichen Sie uns per E-Mail. Die nachstehenden Punkte bündeln unsere Antworten.
Was eine begleitete Abnahme an Aufwand bedeutet, bemisst sich an der Größe des Objekts, der Tiefe der Dokumentation und der Anzahl der Termine. Statt mit Pauschalen zu arbeiten, legen wir den Umfang vorab in einem schriftlichen Angebot dar, damit Sie die maßgeblichen Faktoren im Blick haben.
Schreiben Sie uns eine Mail, rufen Sie an oder nutzen Sie das Formular hier auf der Seite; jeder dieser Kanäle führt direkt zu uns. Von Ihnen brauchen wir nur den Namen, eine Nummer für den Rückruf und die Adresse des Objekts; ein Fax ist nicht nötig. Ihre Angaben verwenden wir allein, um Ihr Anliegen zur Abnahme zu bearbeiten, und mit dem Absenden willigen Sie darin ein. Einen Newsletter verschicken wir nicht.
Falls bereits ein Energieberater oder ein Architekt für Sie arbeitet, stimmen wir uns mit dieser Person ab und nehmen zusätzlich die handwerkliche Umsetzung am Bau unter die Lupe. Dabei bleiben wir der unabhängige Baugutachter, der einzig Ihre Interessen im Blick hat.
Weil der Titel Baugutachter nicht geschützt ist, zahlt sich ein Blick auf Ausbildung und Zertifizierung aus. Guido Naujok trägt die Zertifizierung der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024; über Verzeichnisse der IHK und der Zertifizierungsstellen lassen sich Sachverständige für Abnahmen gut miteinander vergleichen.
Schicken Sie uns per E-Mail den Bauvertrag, die Baubeschreibung sowie den angedachten Abnahmetermin. Auf dieser Grundlage schätzen wir den Umfang ein und schlagen Ihnen schnellstmöglich einen Termin für die Vorbegehung vor.
Ob neue Eigentumswohnung in der Oststadt, Modernisierung in der Backstein- und Fachwerk-Altstadt oder Einfamilienhaus in Dargelütz, Slate oder Kiekindemark: In allen Stadtteilen und Wohnlagen von Parchim begleiten wir Abnahmen, jeweils ausgerichtet auf die vorhandene Bauweise und die Risiken vor Ort.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Ideal ist eine Beauftragung einige Wochen vor dem vorgesehenen Termin. Dann bleibt ausreichend Spielraum, um die Unterlagen zu sichten und eine Vorbegehung durchzuführen, die den eigentlichen Termin spürbar schlagkräftiger macht.
Nein, eine sofortige Beseitigung ist nicht erforderlich, doch jeder Mangel gehört mitsamt Frist vollständig ins Protokoll. Allein dadurch bleiben Ihre Gewährleistungsansprüche gewahrt und die Vereinbarungen mit dem ausführenden Betrieb verbindlich.
Rechtlich tragfähig ist eine Ablehnung nur bei wesentlichen Mängeln. In der Regel führt ein Vorbehalt im Protokoll eher zum Ziel, denn er wahrt Ihre Ansprüche, ohne den Bau unnötig zu verzögern.
Gewöhnlich treffen sich Bauherr, unser Sachverständiger und der ausführende Betrieb, gelegentlich zusätzlich Bauleiter oder Architekt. Ein kleiner Kreis hilft, den Termin geordnet ablaufen zu lassen.
Der Einzug kann als stillschweigende Abnahme gewertet werden, sodass die Gewährleistungsfristen schon laufen und die Nachweispflicht gewechselt hat. Gerade deshalb sollte zeitnah ein Sachverständiger den Zustand prüfen und festhalten, damit Ihre Ansprüche gesichert bleiben.
Wir arbeiten die technischen Fragen auf und halten Mängel belastbar für die weitere Nutzung fest. Für die juristische Seite ist ein Rechtsanwalt zuständig, den wir mit allen notwendigen Dokumenten versorgen.
Nein, die Behörde kontrolliert allein öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Brandschutz und Standsicherheit. Die vollständige vertragliche Güte, also die Ausführung gemäß Ihrem Bauvertrag, bleibt dabei außen vor.
Ja, wir sind bei Rohbau- und Dachabnahmen sowie weiteren Teilabnahmen dabei. Werden Teilabnahmen früh angesetzt, lassen sich spätere Schäden häufig vermeiden, da Ausführungsfehler ans Licht kommen, ehe nachfolgende Gewerke sie verdecken.
Der Aufwand richtet sich nach der Größe des Objekts, der Tiefe der Dokumentation und der Zahl der Termine, weshalb wir auf eine Pauschale verzichten. Vorab bekommen Sie ein schriftliches, unverbindliches Angebot ohne verdeckte Positionen.
Den Auftrag kann jeder mit berechtigtem Interesse geben, ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer. Im Vorfeld legen wir fest, wer Auftraggeber ist und wer die Ergebnisse bekommt, damit die Dokumentation im Streitfall verwendbar bleibt.
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Lassen Sie Ihre Abnahme von einem unabhängigen Baugutachter begleiten, gewinnen Sie Gewissheit über den wahren Zustand des Baus, jeder Mangel wird festgehalten und das Fundament für Ihre Gewährleistungsansprüche steht.
Melden Sie sich per E-Mail bei uns für ein unverbindliches Vorgespräch. Darin gehen wir Ihr Vorhaben, den vorgesehenen Termin und den gewünschten Umfang durch. Gemeinsam prüfen wir ebenso, ob zusätzliche Leistungen wie Hauskaufberatung, baubegleitende Qualitätskontrolle oder die Aufklärung bestehender Baumängel zu Ihrem Projekt passen.
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