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Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Ihr unabhängiges Sachverständigenbüro für Bauabnahme, Hauskauf und Bauschäden in Parchim

Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
Sachverständigenbüro Guido Naujok, Parchim
von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen. Wir sind für Sie in Parchim und im Landkreis Ludwigslust-Parchim tätig.
Schön, dass Sie den Weg in unser Gutachterbüro gefunden haben. Ob Sie selbst bauen, eine Immobilie übernehmen oder ein Objekt besitzen: Bei baulichen und immobilienbezogenen Fragestellungen stehen wir an Ihrer Seite. Das reicht von der Abnahme über die Prüfung vor dem Erwerb bis zum Einordnen von Mängeln und Schäden am Bau. Dabei gilt bei uns ein klarer Leitsatz: Wir handeln ausschließlich in Ihrem Interesse und bieten selbst keinerlei Sanierungsarbeiten feil.
Keine Bindung an ausführende Betriebe, Projektentwickler oder Sanierungsfirmen kennzeichnet unsere Stellung als freies Büro. Dadurch bekommen Sie ein Urteil, das einzig auf Ihrer Seite steht und das Sie bei Betrieben, Veräußerern, Assekuranzen sowie vor Gericht ins Feld führen können.
Guido Naujok ist von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen zertifiziert. Weil hierzulande kein gesetzlicher Schutz auf dem Titel des Bausachverständigen liegt, setzen wir bewusst auf einen belegbaren Zertifizierungsnachweis sowie eine kontinuierliche Weiterqualifizierung.
Unsere laufenden Begutachtungen orientieren sich an etablierten Normenwerken. DIN 18202 regelt die zulässigen Maßtoleranzen, DIN 18533 die Abdichtung erdberührter Bauteile, DIN EN 13187 betrifft die Thermografie und DIN EN ISO 9972 die Luftdichtheitsmessung. Ergänzend ziehen wir den UBA-Schimmelleitfaden heran.
Die Zertifizierung wurde nach bestandener Prüfung am 02.09.2025 durch die DEKRA Certification GmbH in Stuttgart erteilt (Registrier-Nr. PC25429-00143, gültig bis 15.09.2028). Inhalt der Prüfung bildeten neben dem Versicherungsrecht auch Schäden durch Sturm und Hagel, durch Leitungswasser sowie durch Haftpflicht und dazu Fragen des Regresses. Zertifikat als PDF ansehen.

Was uns antreibt, ist ein Urteil, das frei, sachlich und gut begründet ausfällt. Jede Beobachtung dokumentieren wir mit Bildern, gemessenen Zahlen und einer durchsichtigen Argumentationskette, sodass das Ergebnis sowohl für fachfremde Leser als auch für Experten greifbar bleibt.
Da wir weder Instandsetzungen in Eigenregie übernehmen noch Baustoffe veräußern, bleibt jeder Interessengegensatz ausgeschlossen. Woran sich unser Rat bemisst, ist einzig der Sachverhalt und die Frage, was Ihrem Bauwerk tatsächlich hilft.

Rund um Bauen und Immobilien in Parchim fangen wir die wichtigsten Situationen ab. Hierzu gehören die Bauabnahme, die Hauskaufberatung, die baubegleitende Qualitätskontrolle, die Baubegleitung, das Einordnen von Baumängeln und Bauschäden ebenso wie die Beweissicherung gemäß § 485 ZPO.
Am Anfang jeder Kontaktaufnahme steht das Verständnis Ihres Anliegens. Erst wenn wir den passenden Umfang gemeinsam festgelegt haben, nehmen wir die Arbeit auf.

Hinter jeder einzelnen Leistung steckt ein eindeutiges Ziel. So wahrt die Bauabnahme Ihre Mängelrechte nach § 640 BGB, die Hauskaufberatung bewahrt vor folgenschweren Fehlgriffen beim Erwerb, und die Beweissicherung dokumentiert den aktuellen Stand, ehe aus einer Meinungsverschiedenheit ein Konflikt wird.
Besonders in Parchim fallen die regionalen Verhältnisse ins Gewicht: oberflächennahes Grundwasser entlang der Elde-Niederung und in der Lewitz, setzungsanfällige Weichschichten aus Niedermoor und Torf sowie der fachgerechte Umgang mit Fachwerk- und Backsteinhäusern der Altstadt und den Plattenbauten aus DDR-Zeit. All diese Eigenheiten berücksichtigen wir bei jeder Begutachtung.
Zu denen, die uns beauftragen, gehören private Bauherren mit einem Neubau oder einer umfangreichen Modernisierung, ebenso Käufer von Häusern und Wohnungen, die ein Objekt in der Altstadt, in den Vorstädten oder im umliegenden Gebiet überprüft haben möchten, und nicht zuletzt Eigentümer wie Vermieter, die mit Feuchtigkeit, Schimmel oder Rissen zu kämpfen haben.
Genauso stehen wir Versicherten und ihren Bevollmächtigten bei, wenn sie bei Versicherungsschäden im Bauwesen eine sachlich unparteiische Einschätzung des Schadensausmaßes brauchen.
Bis zu Ihrem Ergebnis folgen wir einem übersichtlich aufgebauten Ablauf. Sobald Ihre Anfrage vorliegt, umreißen wir das Anliegen, legen einen Termin vor Ort fest, nehmen die betroffenen Bauteile unter die Lupe und reichen Ihnen danach einen gut lesbaren Bericht oder ein Gutachten.
Per E-Mail beschreiben Sie uns das Objekt, seine Lage und Ihr Anliegen. Gemeinsam legen wir den passenden Umfang fest und erklären Ihnen, wie es weitergeht.
Während des Termins vor Ort begehen wir das Gebäude, sichten vorliegende Papiere wie Pläne und Verträge und betrachten die betroffenen Bauteile ganz gezielt.
Abhängig vom Auftrag kommen Feuchtemessung, Thermografie oder Blower-Door zum Einsatz, und die Befunde ordnen wir anhand der maßgeblichen Normen ein.
Sie erhalten einen klar formulierten Bericht oder ein Gutachten samt Bildern, Einordnung und deutlichen Empfehlungen. Was an Fragen übrig bleibt, klären wir zusammen im Gespräch.
Als Fundament unserer Urteile dienen etablierte Normen und Regelwerke. So legt DIN 18202 fest, welche Maßabweichungen im Hochbau zulässig sind, und gibt damit den Rahmen vor, an dem sich Baumängel messen lassen. DIN 18533 wiederum behandelt das Abdichten erdberührter Bauteile, ein Punkt, der angesichts des hoch anstehenden Grundwassers in der Elde-Niederung besonders zählt.
Zur messtechnischen Untersuchung greifen wir auf die Thermografie nach DIN EN 13187 sowie auf die Luftdichtheitsprüfung per Blower-Door nach DIN EN ISO 9972 zurück. Tritt eine Schimmelbildung zutage, orientieren wir uns am Schimmelleitfaden des UBA. Ausschlaggebend bleibt nicht das eingesetzte Messgerät, sondern das Zusammenspiel von Messwert und bautechnischer Fachkenntnis.
In zahlreichen Situationen zahlt sich ein fachkundiger Blick aus. Besonders oft geht es um die Abnahme eines Neubaus oder einer Modernisierung, um den Erwerb einer schon bestehenden Immobilie, um die fortlaufende Begleitung während der Bauzeit, um zutage getretene Baumängel und Bauschäden und um die Beweissicherung, bevor nebenan gebaut wird oder ein Streit entsteht.
Ebenso begleiten wir Sie bei Schäden, die Leitungswasser, Sturm oder Feuchtigkeit verursacht haben, und liefern dazu eine unparteiische Einordnung, wie weit der Schaden reicht.
Was im konkreten Fall die richtige Leistung ist, bemisst sich an Ihrem Anliegen und am jeweiligen Objekt. Als Faustregel gilt: Steht eine Abnahme an, greift die Bauabnahme; vor einem Erwerb hilft die Hauskaufberatung; während der Bauzeit sind baubegleitende Qualitätskontrolle oder Baubegleitung angebracht; und bei schon vorhandenen Schäden folgt die Untersuchung von Baumängeln und Bauschäden.
Gleich bleibt dabei stets unser Grundmuster: gründliches Erfassen des aktuellen Zustands, Einordnung nach den maßgeblichen Normen und am Ende eine eindeutige Empfehlung in schriftlicher Form.
Wie aufwendig ein Gutachten wird, lässt sich nicht über einen Kamm scheren, denn es kommt stets auf das jeweilige Anliegen an. Eine knappe Hauskaufberatung mit Protokoll zieht erheblich weniger nach sich als ein eingehendes Baugutachten mit Messreihen und breiter Dokumentation.
Ins Gewicht fallen Größe des Objekts, baulicher Zustand, Art wie Menge der erforderlichen Messungen und die Tiefe der Dokumentation. Den angemessenen Umfang klären wir im Vorfeld mit Ihnen, sodass Sie ein verbindliches und durchschaubares Angebot bekommen und nichts Unvorhergesehenes auf Sie zukommt.
Worauf unsere Arbeit rechtlich fußt, ist eindeutig festgelegt. Für die Bauabnahme gilt § 640 BGB, bei Verträgen nach VOB greift § 12 VOB/B. Sobald abgenommen wurde, laufen die Gewährleistungsfristen an, und die Last, Mängel nachzuweisen, verlagert sich auf den Bauherrn. Grundlage der Beweissicherung ist § 485 ZPO.
Kommt es zu gerichtlichen Streitigkeiten über Bauvorhaben in Parchim, liegt die Zuständigkeit meist beim Amtsgericht Ludwigslust mit seiner Zweigstelle Parchim, bei umfangreicheren Verfahren beim Landgericht Schwerin. Unsere Gutachten sind so angelegt, dass sie als nachvollziehbar dokumentierte Grundlage für Verhandlungen oder Verfahren taugen.
Ob ein Gutachten taugt, zeigt sich an seiner lückenlos nachvollziehbaren Begründung. Richten Sie Ihr Augenmerk bei der Auswahl eines Gutachters auf eine belegbare Qualifikation, etwa eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, auf die Unabhängigkeit von den ausführenden Betrieben und auf regionale Fachkenntnis.
Vertrauenswürdig arbeitet, wer seine Befunde durch Bilder, Messgrößen und den Bezug auf Normen untermauert und keine eigenen Instandsetzungen an den Mann bringt. Eben diesem Maßstab werden wir bei jedem Auftrag in Parchim und im Landkreis Ludwigslust-Parchim gerecht.
Fest in Parchim beheimatet, sind wir im kompletten Landkreis Ludwigslust-Parchim unterwegs. Die hiesige Bausubstanz ist uns vertraut: Fachwerk- und Backsteinbauten der alten Innenstadt, Vorstädte aus der Gründerzeit und Plattenbauten aus DDR-Zeit in den Rand- und Neubauvierteln.
Termine vor Ort bringen uns immer wieder in sämtliche Stadtteile und ebenso in die benachbarten Orte und Gemeinden. Weil Elde, Wockersee und die Lewitz-Niederungen mit ihrem hohen Grundwasser so nah liegen, prägen sie viele der Schäden, die wir an Ort und Stelle einschätzen.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Den bautechnischen Zustand von Gebäuden und einzelnen Bauteilen nehmen wir unter die Lupe, ordnen ihn ein und halten ihn schriftlich fest, sei es bei einer Abnahme, vor einem Erwerb oder wenn Mängel und Schäden am Bau vorliegen. Instandsetzungen gehören nicht zu unserem Tun; wir steuern stattdessen ein sachliches, gut begründetes Urteil bei.
Guido Naujok trägt die Zertifizierung der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen. Weil der Titel Bausachverständiger keinem gesetzlichen Schutz unterliegt, weist dieser Nachweis die fachliche Eignung nach einem allgemein anerkannten Maßstab aus.
Durchaus. Von Baubetrieben, Projektentwicklern und Sanierungsfirmen halten wir uns fern, übernehmen selbst keine Instandsetzungen und handeln mit keinerlei Material. Dadurch bleibt ein Interessengegensatz aus, und unser Urteil steht einzig auf Ihrer Seite.
Den Mittelpunkt bildet die Kreisstadt Parchim samt allen Ortsteilen, dazu der gesamte Landkreis Ludwigslust-Parchim, beispielsweise Lübz, Plau am See, Sternberg und Crivitz.
Zu unserem Repertoire gehören Bauabnahme, Hauskaufberatung, baubegleitende Qualitätskontrolle und Baubegleitung, ebenso das Einordnen von Baumängeln und Bauschäden sowie die Beweissicherung gemäß § 485 ZPO. Welcher Umfang sinnvoll ist, legen wir zuvor gemeinsam mit Ihnen fest.
Entlang der Elde-Niederung und in den Lewitz-Lagen reicht das Grundwasser häufig bis dicht unter die Oberfläche; das fördert feuchte Keller und verlangt einiges von der Abdichtung nach DIN 18533. Dazu gesellen sich setzungsanfällige Weichschichten aus Niedermoor und Torf, die den Baugrund ungleichmäßig ausfallen lassen.
Ja. Historische Fachwerk- und Backsteinbauten in der Parchimer Altstadt begleiten wir immer wieder und sind mit ihren typischen Schadensbildern bestens vertraut. Neben der Bauphysik haben wir dabei stets die Vorgaben des Denkmalschutzes nach dem DSchG M-V im Blick.
Fassen Sie Ihr Anliegen in ein paar Zeilen und senden Sie es per E-Mail an anfrage@bausachverstaendiger-parchim.de. Im Anschluss melden wir uns bei Ihnen mit einer ersten fachlichen Einschätzung und erläutern das weitere Vorgehen.
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Eine Nachricht an anfrage@bausachverstaendiger-parchim.de genügt, dann kommen wir mit einer ersten Einordnung und den weiteren Schritten auf Sie zu.
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